Euro Kredit: Kredite und Finanzierung
Courtage
Die Vermittlungsgebuehr eines Maklers ist unter einer Courtage zu verstehen. Sowohl im Immobiliengeschaeft als auch im
Wertpapierhandel ist dieser Begriff ueblich. Allgemein jedoch ist eine Courtage nur im Erfolgsfall faellig und ist die Entschaedigung des
Maklers fuer seinen Aufwand an Zeit. Die meisten privaten und gewerblichen Immobilienverkaeufer geben den Verkauf der jeweiligen
Immobilie an einen Makler in Auftrag. Der Immobilienmakler wirbt dann Auf Webseiten oder Zeitungen fuer die in auftrag gegebene
Immobilie, um Kaeufer zu finden. Nach dem auffinden eines Kaeufers wird zunaechst ein fester Betrag, der sich in der Hoehe nach
dem Kaufpreis der Immobilie richtet, faellig, der dann vom Kaeufer zuzueglich zum Kaufpreis der Immobilie zu entrichten ist. Eine
Courtage wird bei Anmietungen von Immobilien oder Wohnungen ebenfalls faellig. Die Dienste des Maklers nutzen viele Kunden die auf
Wohnungssuche sind, aus einer Vielzahl von Immobilien sucht sich der Kunde dann die individuell passende Immobilie aus.
Beim Kauf oder Verkauf von Aktien oder Waehrungen ist beim Wertpapier und Devisenhandel die Courtage faellig. Beim Handel mit
Aktien betraegt sie zum Beispiel 0.06 % des Wertes. Dagegen sind es bei festverzinslichen Aktien 0.075 %. So gesehen ist also
eine Courtage vergleichbar mit einer Provision oder anders gesagt mit einer Gewinnbeteiligung.