Euro Kredit: Kredite und Finanzierung
Darlehenshypothek
Auch als Festbetragshypothek bekannt, ist die Darlehenshypothek ein Grundpfandrecht, welche zur Absicherung von
Forderungen aus einem Darlehen zusammen mit Zinsen, Zinseszinsen, Verzugszinsen und einer Nebengebuehr dient.
Im Grundbuch wird sie eingetragen und kann neben Grundstuecken, auch am Erbbaurecht und am Eigentum eines
Gebaeudes oder einer Wohnung begruendet sein. Durch Verwertung der Immobilie ermoeglicht die Darlehenshypothek
dem Hypothekenglaeubiger, bei Zahlungsunfaehigkeit des Schuldners, seinen Anspruch nachzugehen. Wenn der
Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen sollte, hat der Hypothekenglaeubiger das Recht
auch ohne Klage eine Zwangsersteigerung des mit der Hypothek belastenden Gebaeudes bzw. Grundstueckes
zu betreiben. Auch bei anderen Geldforderungen kann eine Darlehenshypothek ausser einem Darlehen abgewickelt
werden, Forderungen von Vertraegen oder Garantien koennen so mit dieser Art der Hypothek abgesichert werden.
Einen Antrag eines Widerspruchs kann der Eigentuemer innerhalb eines Monats beantragen, wenn die Hingabe des
Darlehens, seit der Eintragung der Darlehenshypothek, unterblieben ist, so das der Erwerb der Darlehenshypothek
durch Dritte rueckwirkend ausschliesst. Fuer jeden Darlehensvertrag muss eine eigene Darlehenshypothek beantragt
und ins Grundbuch eingetragen werden.