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Insolvenz
Eine das auf Mangel von Zahlungsmitteln beruhende Unvermoegen eines Schuldners, seine faelligen Verbindlichkeiten zu
erfuellen beschreibt der Begriff Insolvenz. Deshalb wird umgangssprachlich die Insolvenz auch als Zahlungsunfaehig bezeichnet.
Gegeben ist die Insolvenz nach der Insolvenzordnung gegeben, wenn der Schuldner die Zahlung seiner Verbindlichkeiten einstellt.
Genau wie die Ueberschuldung ist auch die Einstellung von Zahlungen ein allgemeiner Grund fuer die Eroeffnung des
Insolvenzverfahrens. Nach einer gewissen Quote werden beim Insolvenzverfahren alle aussenstehenden Verbindlichkeiten
eines Schuldners und dessen Vermoegen nach vorliegender Insolvenz bereinigt. Von der Bundesagentur fuer Arbeit haben
sie in diesem fall einen Anspruch auf Insolvenzgeld um die Arbeitnehmer vor der Auswirkung einer Insolvenz zu schuetzen.