Euro Kredit: Kredite und Finanzierung
Partiarisches Darlehen
Diese Art von Darlehen ist eine Sonderform der Kreditvergabe. Der Kreditgeber ist mit der Finanzierungssumme an den Geschaeften
mitbeteiligt. Deshalb wird das partiarische Darlehen auch als Beteiligungsdarlehen bezeichnet. Eine Beteiligung wird in der Praxis als
Rendite am Gewinn oder am Umsatz mit den kreditnehmenden Unternehmens vereinbart. Speziell kann sich diese Beteiligung
auf den Geschaeftszweck beschraenken, fuer welchen der Kredit ausgereicht wurde, oder es kann die gesamte Unternehmenstaetigkeit
Betreffen. Verpflichtet ist der Kreditnehmer dazu dem Darlehensgeber in regelmaessigen abstaenden seine betriebswirtschaftlichen
Auswertungen, die Gewinn und Verlustrechnung und die Bilanz offen zu legen. Die genauen Renditen errechnen sich anhand dieser
Zahlen. Oft werden in der Praxis vorab regelmaessige Abschlagszahlungen vereinbart. Im Regelfall erfolgt die Tilgung des Darlehens
In einer Komplettzahlung am ende der Laufzeit. Aber individuell koennen anderweitige Rueckzahlungsvarianten vereinbart werden.
Der Kreditgeber hat im Unterschied zur stillen Beteiligung keinen Einfluss auf die Unternehmensgeschaefte beim partiarischen
Darlehen. Die Beteiligung am Verlust des Kreditnehmers ist ausgeschlossen. Meist wird keine dingliche Sicherung beim
partiarischen Darlehen vereinbart. Praxis ist jedoch, dass neben den Gewinn und Umsatzbeteiligungen eine zusaetzliche monatliche
Grundverzinsung vereinbart wird. Aus dem Kapitalvermoegen fuehren die Einnahmen aus dem partiarischen Darlehen beim Kreditgeber
zu ertragssteuerpflichtigen Einkuenften.