Euro Kredit: Kredite und Finanzierung
Patronatserklärung
Von einer Patronatserklaerung spricht man dann, wenn sich jemand dazu bereit erklaert, die schulden einer Person gegenueber einem
Dritten abzusichern. Ob der Kreditnehmer eine Privatperson ist oder eine Firma, spielt dabei keine Rolle. Von einer Patronatserklaerung
spricht man sowohl, wenn ein Vater sich bereit erklaert, die Schulden seines Kindes zu begleichen, als auch, wenn eine
Muttergesellschaft eine Verpflichtungserklaerung gegenueber einem Kreditinstitut einer Tochtergesellschaft abgibt. Hauptsaechlich
kommt der zweite Fall in der Praxis vor, da haeufig Muttergesellschaften die Kreditwuerdigkeit ihrer Tochtergesellschaften durch
Patronatserklaerungen verbessern. Rechtliche vorgaben zum Inhalt und Aussehn von Patronatserklaerungen gibt es keine. entweder
koennen sie aus nur einer einfachen Auskunft bestehn, oder das Mutterunternehmen bestaetigt, dass sie von der Aufnahme eines
Kredites durch das Tochterunternehmen Kenntnis genommen hat und zustimmt. Damit uebernimmt das Mutterunternehmen aber nicht
die Verpflichtung, die Schulden des Tochterunternehmens zu zahlen, falls dieses nicht in der Lage ist die Monatlichen Raten zu
begleichen. Zwischen weichen und harten Patronatserklaerungen unterscheidet man dabei. Es handelt sich bei der weichen
Patronatserklaerung um eine Erklaerung des guten Willens, die rechtlich nicht verbindlich ist. Eine weiche Patronatserklaerung muss
daher auch nicht in der Bilanz erscheinen. Dagegen verpflichtet sich die Muttergesellschaft bei einer harten Patronatserkaerung,
ihre Tochterfirma mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, damit der Kredit ohne probleme bei der rueckzahlung
vertragsgemaess verlaufen kann.