Euro Kredit: Kredite und Finanzierung
Teilabtretung
Eine entscheidende Rolle spielt der begriff Teilabtretung fuer Kreditinstitute haeufig bei langfristigen Baufinanzierungen. Viele Darlehensnehmer
haben mehrere Grundschulden im Grundbuch eingetragen. Weitere hohe Kreditsummen muessen in der Regel aufgenommen werden, wenn ein
Objekt finanziert oder renoviert werden soll. Zwischen der Neueintragung einer Grundschuld oder einer Teilabtretung hat die finanzierende Bank die
Wahl. Einen Teil der Grundschuld tritt ein vorrangiger Grundschuldglaeubiger bei einer Teilabtretung an einen anderen Glaeubiger ab. Eine
notariell beglaubigte Teilabtretung wird im Rahmen dieser Teilabtretung erstellt. Die Teilung des Grundschuldbriefes oder der vollstreckbaren
Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde ist auch moeglich. Aus Kostengruenden wird in den meisten Faellen jedoch darauf verzichtet,
Sodass die Verwahrung des Briefes bzw. der vollstreckbaren Ausfertigung treuhaenderisch von einem Glaeubiger uebernommen wird. Haeufig
kommen gerade im Rahmen von Tilgungsaussetzungsdarlehen Teilabtretungen vor. In diesen Faellen tritt die finanzierende Bank oft einen
Grundschuldteilbetrag an eine Bausparkasse ab. Mit allen Rechten und Pflichten geht der abzutretende Teilbetrag an den neuen
Grundschuldglaeubiger ueber. Die Zustimmung der Eigentuemer ist bei einer Teilabstimmung unbedingt erforderlich. In der Regel wird die
Teilabtretung auch ins Grundbuch eingetragen. Jedoch verzichten manche Kreditinstitute aus Kostengruenden auf die Eintragung der
Abtretung im Grundbuch. Die privatschriftliche Abtretung ist eine Alternative zur Teilabtretung. Haeufig werden diese nach erfolgter Rueckzahlung
der im Rahmen der Teilabtretung uebertragenen Grundschulden zurueck abgetreten.