Euro Kredit: Kredite und Finanzierung
Teilabtretungsklausel
Vorrangig wird eine Teilabtretung der Forderungen von Kreditinstituten bei Firmenkrediten eingesetzt. Dabei wird die Abtretung der Forderung auf
den Teil beschraenkt, der die Kaufpreisforderung des Vorbehaltslieferanten uebersteigt. An das Kreditinstitut werden gleichzeitig Forderungen
abgetreten, die im Rahmen des Verlaengerten Eigentumsvorbehaltes von einem Vorlieferanten beansprucht werden koennen, die Abtretung zu
Gunsten der Bank wird erst nach dem Erloeschen des Eigentumsvorbehaltes wirksam. Deshalb vereinbaren die Banken mit dem Kreditnehmer,
dass er durch Zahlung eines Vorlieferanten den verlaengerten Eigentumsvorbehalt abloesen kann. Das Risiko fuer die Kreditinstitute besteht dabei,
dass die angegebenen Forderungen ueberhaupt nicht mehr oder nicht mehr in voller Hoehe bestehen, bzw. das der Darlehensnehmer eingehende
Zahlungen nicht vereinbarungsgemaess an das Kreditinstitut weiterleitet. Die Banken koennen sich hierbei nur durch periodischen unangekuendigte
Kontrollen, der Debitorenbuchhaltung des Kreditnehmers schuetzen. Zessionspruefungen werden diese Kontrollen genannt. In der Praxis sind die
Mehrfachabtretung einer Forderung sowie der Ausschluss der Abtretung nach § 399 BGB weitere Risiken der Teilabtreungsklausel. Daher muss
der Kreditnehmer im Abtretungsvertrag ausdruecklich bestaetigen, dass die Forderung noch nicht an Dritte abgetreten ist. Die Offenlegung der
Zession wird in der Regel auch verlangt. Der Kreditnehmer kann gegebenenfalls nach § 404 BGB auch Einreden gegenueber der Bank und dem
Lieferanten vorbringen, wegen mangelhafter Lieferung zum Beispiel oder wegen Verjaehrung oder Aufrechnung der Forderung.