Euro Kredit: Kredite und Finanzierung

Teilbuergschaft

Im Schuldrecht ist eine Teilbuergschaft ein Vertrag, bei dem die Schulden eines Schuldners von mehreren Personen an den
Glauebiger zurueckgezahlt werden, falls der Schuldner zahlungsunfaehig werden sollte. Im Gegensatz zu einer
Einzelbuergschaft ist dann jeder der Buergen fuer nur einen Teil der Schulden verantwortlich. Bei Banken kommt dies
hauptsaechlich vor. Zum Beispiel moechte der Kunde einen groesseren Kredit, kann jedoch die noetigen Sicherheiten nicht vorweissen,
so hat er die Moeglichkeit mehrere Buergen beizubringen, welche sich fuer die Rueckzahlung der geliehenen Summe und anfallenden
Zinsen verbuergen. Wie auch bei der Buergschaft muss ein Vertrag zwischen jedem einzelnen Buergen und dem Glaeubiger
schriftlich fetsgelegt werden. Muendliche Absprachen gelten in diesem Fall nicht. Die Hauptschuld, den Hauptschuldner,
den Glaeubiger und jeden einzelnen Buergen muss der Teilbuergschaftsvertrag enthalten. Die Summe muss ebenso in diesem
Vertrag, fuer die jeder einzelne Buegre eintritt, fuer jeden fixiert werden. Aus den Betraegen aller Buergen ergibt sich dann die
Gesamtsumme der Hauptschuld. Bis die gesamte Summe des Darlehens oder des Kredites beglichen wurde gilt der
Teilbuergschaftsvertrag, denn er ist zeitlich unbegrenzt. Der Glaeubiger kann natuerlich auch von dem Vertrag zuruecktreten,
die Teilbuergschaft erlischt dann und der Vertrag ist hinfaellig. Die Buergschaft erlischt nicht beim Tot eines Buergen.
In diesem Fall koennen die Erben zur Buergschaft weiter verpflichtet werden.
Ein grosses Risiko ist eine Teilbuergschaft immer und sollte deshalb genau bedacht werden.